Wenn dann die bestuhlte Loks zum Einsatz kommen - sitze ich dann im Triebwagen oder im Triebzug oder in der Lok? Mit der Kategorie können wir nicht warten, bis das geklärt ist. Wir müssen einfach etwas anbieten und uns hier über die Definition hinwegsetzen. Es gibt mittlerweile derart viele Zwischenstufen, dass eine konkrete Abgrenzung nur noch wenig sinnstiftend ist. Sobald Du also die EU-Verordnung als geltendes Recht akzeptierst, wirst Du zugeben müssen, dass Triebzug keine Falschbezeichnung mehr ist. Und wir halten uns aus weiterem halten wir uns mit dem Oberbegriff fein raus. Auch wenn der Triebwagen nicht an den neuen Platz im Stall stehen will.
Was soll das mit den bestuhlten Loks? Eine Lok, die zur Aufnahme einer Nutzlast ausgelegt ist, ist per Definition ein Triebwagen. Auch das ist in der Verordnung zweifelsfrei geregelt. Loks mit Nutzlast gibt es also nicht, auch wenn in der Vergangenheit ab und zu Triebwagen mit kleinen Gepäckabteilen als Lok bezeichnet wurden (eigentlich wären die Re 450 ja RDe 550). Das kann man sich so erklären, dass das Gepäckabteil wirklich nur sehr klein ist. Aber bei so klaren Fällen wie dem Twindexx-Vario-Triebwagen stellt sich die Frage nach Lok oder Triebwagen eigentlich nicht.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.