bisher galt: Wenn die Bahn aufgrund höherer Gewalt verspätet ist, also z.B. aufgrund extremer Wetterlagen, musste sie bisher keine Entschädigung für Verspätungen zahlen. Der EuGH entschied nun, dass das unzulässig sei. Die Bahn will den Beschluss unverzüglich umsetzen.
Allerdings betrifft das nur die bereits bekannten Teilerstattungen des Fahrkartenpreises - Folgekosten wie z.B. durch verpasste Flüge werden weiterhin nicht erstattet.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.